Listungen Um Teile der Beratungskosten erstatt zu bekommen, ist OPS INNOVATIONS gelistet in diversen Beraterdatenbanken in Sachsen-Anhalt und Bund. Innerhalb der KFW darf OPS INNOVATIONS beraten zum Gründercoaching Deutschland sowie zum Runden Tisch. Im individuellen Gespräch besprechen wir gerne in die einzelnen Programme. Neben diesen klassischen Förderprogrammen verfügt OPS INNOVATIONS über andere Programme, wir informieren Sie gerne.
Investitionsbank BeratungshilfeprogrammDas Beratungshilfeprogramm richtet sich an mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die älter sind als 5 Jahre. Unternehmen, die seit Gründung noch nicht länger als fünf Jahre wirtschaftlich tätig sind, müssen vor Inanspruchnahme der Förderung zunächst das KfW-Programm Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen.
Das Beratungshilfeprogramm bietet finanzielle Unterstützung für betriebsspezifische Beratungsleistungen, die nun mit 75 % der Honorarkosten eines Beraters gefördert werden können. Ziel ist es, Mittelständlern zu konkretem Know-how zu verhelfen, um zum Beispiel Unternehmensstrategien zur Konsolidierung zu erstellen und umzusetzen. Es werden zudem Beratungen kofinanziert, die Innovations- und Rationalisierungspotenziale aufzeigen.
Im Kern geht es darum, Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gezielt Potenziale zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen zu erschließen. Zum Antragformular Investitionsbank Sachen-Anhalt hier OPS INNOVATIONS hat Listungen in folgende Bereichen, Marketing/Vertrieb und Organisations sowie Risikominimierung. Gründercoaching Deutschland Beim Gründercoaching Deutschland kommen Unternehmen, die nicht länger als 5 Jahre existieren. Die Unternehmen können bis zu 75% des Beratungshonorars in Anspruch nehmen (je nach Region). Ziel der Beratung ist die Existenzsicherung. Im Download-Bereich finden Sie die entsprechen Formulare und Merkblätter. Der Förderung beträgt maximal bis zu 6.000 Euro. Für eine enstprechene PDF (94.08 kB) sowie den Antrag PDF (723.95 kB) klicken Sie hier
Gründercoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit
Dieses richtet sich vor allem an Gründerinnen und Gründer, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten haben und nun einen Gründerzuschuss erhalten. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Beratungsleistungen Gründercoaching Deutschland
Nicht jeder Berater darf im Rahmen des Programms „Gründungscoaching Deutschland“ Beratungen durchführen. Nur Berater, die bei der KFW gelistet sind, dürfen dies machen. Ich selbst bin seit Anfang 2008 unter Beraternummer 5421 gelistet. Auf Grund unserer Erfahrungen in den Bereichen Marketing/Operations/Organisation und Finanzen bin ich sehr wohl in der Lage, eine Gründung im Bereich Produktdesign zu begleiten.
Beratungsablauf Gründercoaching Deutschland - Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner (IHK oder HWK) ein persönliches Kontaktgespräch zu führen.
- Sofern die formellen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars auf dem Antrag ab und reicht diesen an die KfW weiter.
- Wichtig: Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten ist unbedingt vor Abschluss eines Coachingvertrags über den Regionalpartner an die KfW zu richten.
- Die KfW entscheidet aufgrund der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des Zuschusses und erteilt eine entsprechende Zusage an den Existenzgründer.
- Nach Zugang der Zusage wählt der Existenzgründer einen Berater (Gründercoach) aus der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) aus. Der ausgewählte Berater muss für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. (siehe Beraterleistungen)
- Der Existenzgründer schließt mit dem ausgewählten Berater einen schriftlichen Coachingvertrag ab, in dem Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars und der Coachingzeitraum geregelt sind.
- Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.
- Eine Bezuschussung setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Erteilung der Zusage durch die KfW geschlossen wurde, er dem Regionalpartner innerhalb von 8 Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum KfW) vorliegt und der KfW im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht wird.
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